Stand: Juli 2026

Nutzungsbedingungen Talent-Portal.

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme von Model-Agenturen und Models am Talent-Portal der InPRESSd GmbH, Kantstr. 15, 68165 Mannheim (nachfolgend „der Anbieter“). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform InPressd und konkretisieren insbesondere die Einräumung von Bildnisrechten sowie die Vergütung der Talents.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Talent-Portals des Anbieters, erreichbar unter www.inpressd.com/talent (nachfolgend „das Talent-Portal“). Sie gelten für Model-Agenturen (nachfolgend „die Agentur“) sowie für Models, die von einer Agentur eingeladen wurden oder sich selbst registriert haben (nachfolgend „das Model“; Agentur und Model zusammen „das Talent“). Kunden der Plattform InPressd im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die über die Plattform Leistungen unter Einbindung von Talents buchen, werden nachfolgend als „die Brand“ bezeichnet.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform InPressd. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Nutzungsbedingungen gehen diese Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Talent-Portals vor.

Agenturen und Models handeln bei der Nutzung des Talent-Portals ausschließlich in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Das Angebot des Anbieters richtet sich nicht an Verbraucher.

§ 2 Registrierung, Rollen und Profile

Die Registrierung im Talent-Portal erfolgt durch die Agentur oder durch ein einzelnes Model, das sich selbst registriert. Ein selbst registriertes Model gilt im Sinne dieser Nutzungsbedingungen zugleich als Agentur (Konto-Inhaber) und als Model. Der Inhaber des Agentur-Kontos (nachfolgend „der Konto-Inhaber“) verwaltet das Konto, die zugehörigen Model-Profile sowie die Vergütungs- und Auszahlungsdaten der Agentur.

Models, die sich nicht selbst registriert haben, erhalten Zugang ausschließlich über eine Einladung ihrer Agentur. Sie verfügen über einen eigenen Login und haben Einsicht ausschließlich in ihr eigenes Profil, nicht in andere Profile oder Daten der Agentur.

Das Talent ist verpflichtet, bei der Registrierung und der Pflege der Profile wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

Es dürfen ausschließlich volljährige Models im Talent-Portal registriert werden. Die Bestätigung der Volljährigkeit des Models ist bei der Aktivierung des Profils verpflichtend abzugeben; ohne diese Bestätigung wird kein Profil freigeschaltet. Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Altersnachweis anzufordern. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angabe liegt bei der Agentur bzw. dem Model.

§ 3 Einräumung von Bildnis- und Nutzungsrechten (Model-Release)

Das Model räumt dem Anbieter und den buchenden Brands mit der Aktivierung des Profils vertraglich das Recht ein, das Bildnis des Models nach Maßgabe dieses § 3 zu nutzen. Diese Rechteeinräumung erfolgt entgeltlich und ist durch die Vergütung nach § 5 abgegolten; datenschutzrechtliche Grundlage der hierfür erforderlichen Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Zusätzlich willigt das Model als abgebildete Person mit dem Hochladen von Fotos und der Aktivierung des Profils gemäß § 22 KUG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich darin ein, dass

  • die hochgeladenen Fotos als Referenz für die KI-gestützte Bildgenerierung verarbeitet und zu diesem Zweck an KI-Anbieter übertragen werden, namentlich an Google LLC (Bilderzeugung mit Gemini, Videoerzeugung mit Veo) sowie an Anthropic, PBC (automatisierte Prüfung und Analyse generierter bzw. hochgeladener Bilder — auch solcher mit realen Personen — mit Claude), jeweils übermittelt über das Vercel AI Gateway,
  • das Abbild des Models in KI-generierten Produktbildern sowie in daraus erzeugten Videos für buchende Brands dargestellt wird, und
  • buchende Brands die generierten Bilder und Videos zeitlich unbegrenzt kommerziell nutzen dürfen, insbesondere für Werbung, E-Commerce und Social Media.

Den Brands ist es untersagt, das Bildnis des Models in unangemessenen oder das Ansehen der abgebildeten Person beeinträchtigenden Kontexten zu verwenden oder generierte Bilder und Videos zum Training eigener KI-Modelle zu nutzen.

Das Talent sichert zu, dass es sämtliche Rechte an den hochgeladenen Fotos hält. Die Einwilligung nach diesem § 3 ist durch das Model selbst zu erteilen. Handelt die Agentur für ein Model, sichert sie ergänzend zu, dass ihr eine entsprechende Erklärung des Models vorliegt, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Fehlen einer wirksamen Erklärung des Models beruhen.

Die hochgeladenen Fotos werden nichtzum Training eigener KI-Modelle des Anbieters verwendet. Nach den zum Zeitpunkt der Verarbeitung geltenden API-Bedingungen der eingesetzten KI-Anbieter werden über die Schnittstellen übermittelte Eingaben auch nicht zum Training der Modelle dieser Anbieter verwendet. Die Übermittlung an die KI-Anbieter kann eine Verarbeitung in Drittländern (insbesondere den USA) umfassen; Einzelheiten und Garantien (z. B. EU-US Data Privacy Framework) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Eine Darstellung des Models in unangemessenen Kontexten ist unzulässig. Der Anbieter setzt bei der Bildgenerierung automatisierte Qualitäts- und Angemessenheitsprüfungen sowie die Sicherheitsfilter der eingesetzten KI-Anbieter ein.

Die fortdauernde Nutzung bereits generierter und gelieferter Bilder und Videos beruht auf der vertraglichen Rechteeinräumung nach diesem § 3, die durch die Vergütung nach § 5 abgegolten ist, und bleibt von einem späteren Widerruf der Einwilligung unberührt (§ 6).

§ 4 Buchungen und Generierung

Brands können das Model über die Plattform für KI-Shootings buchen. Die Agentur legt hierfür einen Credit-Aufschlag von 0 bis 1.000 Credits pro generiertem Bild fest.

Maßgeblich für Buchung und Vergütung ist der zum Zeitpunkt der Buchung gespeicherte Aufschlag. Spätere Änderungen des Aufschlags wirken ausschließlich für neue Buchungen; laufende oder bereits abgeschlossene Buchungen bleiben unberührt.

Ein Vergütungsanspruch entsteht ausschließlich für erfolgreich generierte Bilder. Fehlgeschlagene Generierungen werden der buchenden Brand in Credits erstattet und lösen keinen Vergütungsanspruch aus.

Brands können aus bereits generierten Bildern Videos erzeugen (§ 3). Die Erstellung solcher Videos löst keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch aus; sie ist durch die Vergütung für das zugrunde liegende Bild abgegolten.

§ 5 Vergütung und Auszahlung

Der Vergütungsanspruch nach diesem § 5 steht ausschließlich der Agentur zu. Die Agentur erhält 80 % des vereinbarten Credit-Aufschlags je erfolgreich generiertem Bild; der verbleibende Anteil steht dem Anbieter als Plattformprovision zu. Die Verteilung der Vergütung zwischen Agentur und Model ist allein Sache des Innenverhältnisses zwischen Agentur und Model.

Die Umrechnung in Euro erfolgt zu dem zum Zeitpunkt der Buchung geltenden, im Talent-Portal ausgewiesenen Umrechnungssatz (derzeit rund 0,0227 € je Credit). Änderungen des Umrechnungssatzes wirken ausschließlich für künftige Buchungen und werden im Talent-Portal mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

Verdiente Beträge werden einem im Talent-Portal geführten Vergütungskonto der Agentur (nachfolgend „das Vergütungskonto“) gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung des Konto-Inhabers, sobald das Guthaben mindestens 50 € beträgt, per Banküberweisung an die von der Agentur hinterlegte und verschlüsselt gespeicherte IBAN. Die Bearbeitung erfolgt manuell binnen angemessener Frist; die Auszahlung wird mit einer Zahlungsreferenz versehen. Der Anbieter leistet ausschließlich an die Agentur; eine direkte Auszahlung an eingeladene Models erfolgt nicht.

Sämtliche auf die Vergütung anfallenden Steuern und Abgaben sind allein Sache der Agentur bzw. des Models. Die Agentur stellt dem Anbieter für erhaltene Auszahlungen auf Anforderung eine ordnungsgemäße Rechnung.

§ 6 Widerruf der Einwilligung und Löschung

Die Agentur kann gelistete Profile jederzeit über den Konto-Inhaber pausieren und Profile im Entwurfsstatus oder im abgelehnten Status löschen. Hochgeladene Fotos können jederzeit gelöscht werden; ein gelistetes Profil muss jedoch mindestens ein Foto behalten und ist vor der Löschung des letzten Fotos zu pausieren. Models, die von einer Agentur eingeladen wurden, richten Deaktivierungs- und Löschwünsche an ihre Agentur oder an info@inpressd.com.

Die nach § 3 erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach dem Widerruf sind keine neuen Buchungen des Models mehr möglich. Bereits generierte und an Brands gelieferte Bilder und Videos sowie zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits laufende Buchungen bleiben von dem Widerruf unberührt; die fortdauernde Nutzung beruht insoweit auf der vertraglichen Rechteeinräumung nach § 3, die durch die Vergütung nach § 5 abgegolten ist.

Anfragen zur vollständigen Löschung von Konten und Daten sind an info@inpressd.com zu richten. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 7 Pflichten und verbotene Handlungen

Dem Talent ist es insbesondere untersagt,

  • Fotos Dritter hochzuladen, ohne über die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen,
  • Fotos minderjähriger Personen hochzuladen oder minderjährige Models zu registrieren,
  • irreführende oder falsche Profilangaben zu machen.

Bei Verstößen gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, betroffene Profile zu sperren oder zu entfernen. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 8 Status der Zusammenarbeit

Durch die Teilnahme am Talent-Portal wird kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder sonstiges Vermittlungsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Talent begründet. Das Talent ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei und nicht in die Arbeitsorganisation des Anbieters eingebunden.

Das Talent hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Buchungsvolumen oder eine Mindestvergütung.

§ 9 Laufzeit und Beendigung

Die Teilnahme am Talent-Portal ist von beiden Seiten jederzeit kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei Beendigung der Teilnahme wird ein zum Zeitpunkt der Beendigung bestehendes Guthaben auf dem Vergütungskonto auf Anforderung des Konto-Inhabers an die Agentur ausgezahlt; dies gilt auch, wenn das Guthaben den Mindestauszahlungsbetrag nach § 5 nicht erreicht. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung an die hinterlegte IBAN.

§ 10 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für das Talent zumutbar ist. Änderungen werden dem Talent mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.

Widerspricht das Talent den angekündigten Änderungen nicht innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, die Teilnahme nach § 9 zu beenden.

Änderungen, die die Einräumung von Bildnis- und Nutzungsrechten (§ 3) oder die Höhe der Vergütung (§ 5) wesentlich betreffen, bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Talents.

§ 11 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Talent regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist das Talent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen Mannheim.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.